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Schultheatertage-Aufführung "Der Revisor"

24.05.2012 19:00 - 24.05.2012

Aufführung im Rahmen der Kemptener Schultheatertage. Gemeinschaftsprojekt Astrid Lindgren Haus und Allgäu Gymnasium Kempten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kunst im Park

24.06.2012 - 24.06.2012

Fahren - Feiern - Flohmarkt

28.07.2012 - 28.07.2012
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Seminare zum Thema Behindertentestament


Die Seminarreihe begann am Freitag den 20. März mit Vorträgen für Vorstände und Geschäftsführer von Einrichtungen der Behindertenhilfe. 
Der Themenschwerpunkt an diesem Tag, lag bei der Testamentsvollsteckung durch Ortsvereine. Der Testamentsvollstecker ist die zentrale Figur des Behindertentestamentes. Er verwaltet das Erbe des Menschen mit Behinderung und lässt ihm aus den Erträgen des Nachlasses die Unterstützung zukommen, die der Erblasser in seinem Testament genannt hat. Als Testamentsvollstrecker werden oft Angehörige ernannt, die aber nicht gleichzeitig Betreuer sein sollten, um eine Interessenskollision zu vermeiden. Haben Eltern im Verwandten- oder Freundeskreis keine Person, die dieses Amt später übernehmen könnte, werden immer öfter Stiftungen und Vereine der Behindertenhilfe angefragt, ob diese in der Lage sind eine Testamentsvollsteckung zu übernehmen. Den 13 Teilnehmern aus verschiedenen Einrichtungen in Bayern und Baden Württemberg, standen die Referenten Katja Kruse Juristin vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) für Sozialrecht und Sozialpolitik, Birgit Struck Testamentsvollstreckerin der Einrichtung Leben mit Behinderung Hamburg und der Kemptener Notar Dieter Müller-Dohle zur Verfügung.

Bild vom Vortrag das Behindertentestament

 

 

Am Samstag den 21.März fand ein Elternseminar zum Thema „Das Behindertentestament“ statt. 73 Personen, Eltern und Angehörige unserer eigenen und anderen Einrichtungen kamen zu dem Vortrag von Katja Kruse und Reinhold Scharpf. 
Das große Interesse macht deutlich, dass dieses Thema vielen Eltern unter den Nägeln brennt. Sie möchten, dass sich ihr Kind auch nach ihrem Tod Wünsche erfüllen kann oder Mittel für persönliche Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Sie suchen deshalb nach Wegen, dem Kind mit Behinderung materiellen Nutzen aus ihrem Nachlass zukommen zu lassen. Ein so genanntes „Behindertentestament“ ermöglicht dies und verhindert zudem den Zugriff des Sozialamtes auf die Erbschaft. 
Das Behindertentestament baut darauf auf, dass der Erblasser den behinderten Angehörigen zum Vorerben einsetzt, einen oder mehrere Testamentsvollstrecker (damit keine Lücke entstehen kann) benennt und als Nacherben den eigentlichen Erben ebenfalls festlegt. Der Nacherbe kann auch ein Verein oder eine Stiftung der Behindertenhilfe sein, so dass das überlassene Vermögen langfristig für Menschen mit Behinderung zur Verfügung steht.
In dem Vortrag von Frau Kruse ging es zunächst um die Grundlagen des Erbrechts und dann im nächsten Schritt um die Erstellung eines Behindertentestamentes. 
Deutlich wurde, dass die Angehörigen an diesem Samstag „nur“ grundsätzliche Information an die Hand bekommen konnten. Die konkrete Ausgestaltung eines Behindertentestamentes ist immer von der individuellen Situation der Eltern abhängig. Neben Art und Umfang des Vermögens ist immer auch die familiäre Situation zu berücksichtigen. Eine fachkundige Begleitung, bei der Errichtung eines Behindertentestamentes durch einen fachkundigen Notar oder Rechtsanwalt ist unbedingt notwendig. Eltern, die bereits ein Testament erstellt hatten bekamen durch den Vortrag eine Rückversicherung „alles richtig“ gemacht zu haben aber auch den Hinweis, dass sich wandelnde Lebensumstände eine Anpassung des Testamentes erforderlich machen. 
Zu einem ersten Informationsgespräch steht auch Reinhold Scharpf zur Verfügung (Tel. 0831/ 51239 – 110).

Der Samstag wurde mit einem gemeinsamen Mittagessen beendet. Die Kinder und Jugendlichen, die in Zeit des Vortrages von Mitarbeiterinnen aus dem Astrid-Lindgren-Haus betreut wurden, nutzten ausgiebig und mit viel Freude das neue wunderschöne Musik- und Afrikazimmer.  


Ursula Ullemair
Reinhold Scharpf

 



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